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Gestaltung des Berichtswesens nach dem novellierten Weiterbildungsgesetz im Kontext der Weiterbildungskonferenz Emscher-Lippe

Situations- und Problembeschreibung:

Ausgangspunkt dieses Vorhabens war die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes zum 1. Januar 2000. Im neuen Gesetz waren das bis zur Novellierung angewandte Prozedere der Weiterbildungsentwicklungsplanung und die Weiterbildungsstatistik des Landes NRW nicht erneut aufgenommen worden, gleichzeitig war allen Beteiligten klar, dass es zur Steuerung von volkswirtschaftlichen wie auch betrieblichen Ressourcen eines aussagekräftigen und praktikablen Berichtswesens in der Weiterbildung bedarf.

Zielgruppe und Ziel/ Auftrag:

Aus Arbeitsgesprächen mit wichtigen Akteuren und Promotoren in der Weiterbildung in der Emscher-Lippe-Region sowie dem Regierungspräsidium Münster entwickelte sich der Auftrag, auf der Sub-Regionalkonferenz der Weiterbildung des Emscher-Lippe-Kreises die Folgen der Gesetzesnovelle für das Berichtswesen darzustellen und die Auseinandersetzung der Gruppe mit dem Thema "Berichtswesen" moderieren.

Inhalt:

Unsere Arbeiten mit der Weiterbildungskonferenz im Emscher-Lippe-Region schlugen sich nach einem mehrmonatigen Arbeitsprozess in einer Resolution zur zukünftigen Gestaltung des Berichtswesens Weiterbildung in NRW nieder.

Beteiligte:

Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in der Weiterbildungskonferenz Emscher-Lippe

Zeitraum:

2001

Durchführungsort:

Emscher-Lippe Region

Förderung:

Das Vorhaben wurde im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojektes „Agentur Lerndienstleistungen Münsterland“ mit Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds gefördert.