Konzept zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen liegt vor
Die Kinder- und Jugendhilfe ist in breitem Umfang dem Schutz des Kindeswohles gewidmet. Der Schutz des Kindeswohles ist in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften geregelt, namentlich in den §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII, in § 1666 BGB sowie im Gesetz zur Kooperation und Kommunikation im Kinderschutz (KKG). Die Gesetze regeln u. a. wie Fachkräfte vorzugehen haben, wenn sie Gefährdungen von Kindern oder Jugendlichen bemerken (§ 8a SGB VIII, § 4 KKG) und verhindert, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt werden (§ 72a SGB VIII). Sie dienen u.a. dazu, die Netzwerke des Kinderschutzes auf der örtlichen Ebene einzurichten, die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern zu forcieren und die Qualitätsentwicklung und -sicherung bei Trägern der Jugendhilfe voranzutreiben.
HeurekaNet als freier Träger der Jugendhilfe hat nun nach umfangreichen Vorarbeiten ein Konzept zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen vorgelegt. Das Schutzkonzept zielt darauf ab, das Kindeswohl zu schützen. Dazu enthält es Standards und Regelungen, die zusammen genommen geeignet sind, einer möglichen Kindeswohlgefährdung primärpräventiv zu begegnen oder in einem sekundärpräventiven Sinne die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen zu erkennen, sie einzuschätzen und die gebotenen Maßnahmen zu ergreifen.