Handlungssicherheit im Eignungsfeststellungsverfahren von Tagespflegepersonen

Im Rahmen einer landesweiten Fachtagung für Fachberater/-innen „Kindertagespflege" am 18. Januar 2013 in Ratingen präsentierten Christine Labahn, Dirk Hintemann und Yvonne Suchomel die Ergebnisse ihrer Untersuchung zur Handlungssicherheit von nordrhein-westfälischen Fachberatungsstellen in der Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen.

Es liegt auf der Hand: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur von einer familienbewussten Personalpolitik insbesondere des Mittelstands mit seinen kleinen und mittleren Unternehmen abhängig, sondern auch von zeitgemäßen institutionellen Strukturen der frühkindlichen, vorschulischen und schulischen Betreuung und Erziehung. Speziell die Betreuung der unter dreijährigen Kinder hinkte seit Jahren den Bedürfnissen den Eltern und auch hinter dem Stand in anderen europäischen Ländern hinterher. In diesem Kontext haben Bund, Länder und Kommunen 2007 auf einem gemeinsamen „Krippengipfel" eine bundesdurchschnittliche Betreuungsquote für die unter drei Jahre alten Kinder von 35 Prozent im Jahr 2013 als Zielmarke für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot festgelegt, die sich für Nordrhein-Westfalen heruntergerechnet als Zielgröße von 144.000 Plätzen für rund 32 Prozent aller unter Dreijährigen darstellte. Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen nun den im Jahr 2008 durch den Bundestag verabschiedeten Rechtsanspruch der Kinder vom ersten vollendeten bis zum dritten Lebensjahr einlösen können, und zwar durch einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Beide Betreuungs- und Erziehungsformen unterliegen der Fachaufsicht der örtlichen Jugendämter. Anders als in einer Kindertageseinrichtung ist die Qualität in der nicht-institutionellen Betreuungs- und Erziehungsform der Kindertagespflege in der Regel absolut abhängig von der Kompetenz einer einzigen Tagespflegeperson. Sie ist in der Praxis das sicherlich zentrale Element der Strukturqualität dieser Dienstleistung. Soll eine bestimmte Qualität der Kindertagespflege sichergestellt werden, kommt also der Feststellung der Kompetenz der Tagespflegeperson herausragende Bedeutung zu.

Christine Labahn, Dirk Hintemann und Yvonne Suchomel haben im Jahr 2012/ 2013 im Rahmen ihrer Abschlussarbeit im Studiengang Sozialpädagogik an der Saxion Hogeschool Enschede und im Auftrag des Instituts eine Untersuchung zur Handlungssicherheit von nordrhein-westfälischen Fachberatungsstellen in der Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen durchgeführt. Vor allem in Abhängigkeit von der Größe der Fachberatungsstellen ergab sich ein sehr heterogenes Bild der Praxis der Eignungsfeststellung hinsichtlich Vorgehen und Aufwand. Zugleich wurde deutlich, dass bei den Fachberater/-innen ein hoher Bedarf an der Entwicklung und Weiterentwicklung systematischer Verfahren der Kompetenzfeststellung und nach einheitlichen Standards besteht. 19 Fachberater/-innen der freien Träger und der öffentlichen Träger aus ganz Nordrhein-Westfalen, unter ihnen auch Gerhard Matenaar vom LWL-Jugendamt, diskutierten die am 18. Januar 2013 in Ratingen präsentierten Ergebnisse sehr engagiert und gaben der als Aktionsforschung angelegten Forschungsarbeit die wichtigen Impulse des Praxisfeldes.

Im Nachgang zu dieser Fachtagung stellten die Autoren auf Einladung des LWL-Jugendamts die Ergebnisse ihrer Untersuchung rund 140 Fachberater/-innen aus dem Bereich des Landschaftsverbandes am 27. Februar 2013 in Münster vor.

Präsentation Ratingen

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v.l.n.r.: Yvonne Suchomel und Christine Labahn; nicht im Bild: Dirk Hintemann.